Kollage c | zur StartseiteKollage e | zur StartseiteKollage g | zur StartseiteKollage d | zur StartseiteKollage a | zur StartseiteKollage f | zur StartseiteKollage b | zur StartseiteKollage h | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abhängigkeitsverhältnisse

Die herrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse in Wasserleben zum Ende des 18. Jahrhunderts stellt nachfolgende Abbildung dar.

 

image7

Einer herrschaftlichen Leistung (blau) stand auf Seiten der Bauern immer eine Abgabe, eine Prästation, (braun) und häufig auch ein zusätzlicher Dienst, eine Frohnde, (rot) gegenüber. Bei einer stark belastenden Frohnde hatte der Dienende Anspruch auf einen gewissen Ausgleich, eine Pröbe oder ein Emolument. Solche Pröben konnten beispielsweise Geldzahlungen, Deputate oder Speisen und Getränke sein.

Die unterstrichenen Frohnden wurden im 19. Jahrhundert abgelöst, also in Geldzahlungen umgewandelt.

 

Im Laufe der Jahrhunderte war es den Grafen von Wernigerode und später ihren Nachfolgern, den Grafen von Stolberg-Wernigerode, gelungen, alle „Herrschaften“ in ihrer Grafschaft auf sich zu vereinen. Der Graf war so Anfang des 18. Jahrhunderts Landes- und Zehntherr sowie Gerichts-, Grund-, und Leibherr in einer Person.

 

Erst 1714 im Rezess mit Preußen musste Graf Christian Ernst Teile der landesherrschaftlichen Rechte an den preußischen König abtreten. Er behielt allerdings die gesamte weltliche und geistliche Rechtsprechung und die Kirchenorganisation in seinem Verantwortungsbereich.

 

Wer genau hinschaut, wird entdecken, dass die herrschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisse des ausgehenden 18. Jahrhunderts in mehr oder weniger veränderter Form auch heute noch bestehen, wir zahlen Steuern, damals Akzise und Schoß, Gerichtsgebühren, damals Dienste und Rauchhuhn, oder Kirchensteuer, damals Zehnt. Und für die Überlassung von Acker werden nach wie vor Ackerzinsen, heute Ackerpachtzahlungen, fällig.

 

Exemplarisch zeigt eine Illustration im Wandsbecker Bothen von 1782 zu Matthias Claudius‘ Bauernlied (ev. Kirchengesangbuch

llustration Bauernlied

der Kirchenprovinz Sachsen, Nr. 498) das damalige Verhältnis von Bauernstand und Obrigkeit auf: an einem reich gedeckten Tisch stehen die erwartungsvoll blickenden Untertanen, der Bauer im Vordergrund bringt ein Hoch auf die Herrschaft aus, die, ihren Tisch verdeckend, ihrerseits aber wenig Anteilnahme zeigt. Im Hintergrund Bauern mit Sensen und Dreschflegeln, eine Mahnung?

 

Sollte der eine oder andere mehr über die unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnisse erfahren wollen, dann gibt es nachfolgend noch einiges zu lesen.

H.-G. Krasberg, 2016

letzte Änderung 2022


Abbildung

Illustration Bauernlied: ASMUS omnia sua SECUM portans oder sämmtliche Werke des Wandsbecker Bothen, Teil 4, Wandsbek, 1782

 

 

 

Landesherrliche Abhängigkeiten

Zehntherrliche Abhängigkeiten

Grundherrliche Abhängigkeiten

Gerichtsherrliche Abhängigkeiten

Leibherrliche Abhängigkeiten