Kloster Waterler und der Bauernkrieg
Der Bauernkrieg hat in Wasserleben keine Spuren hinterlassen.
Situation im Dorf
Am 12.09.1525 schloss Graf Botho von Stolberg-Wernigerode mit den vertriebenen Klosterjungfrauen des Klosters Waterler einen Vertrag über die Wiederaufrichtung des Klosters1).
Den vertriebenen ehemaligen Bewohnerinnen wurde darin gestattet, in das Kloster zurückzukehren und hier ihr geistliches Leben unter gewissen Auflagen wieder aufzunehmen. In der Einleitung des Textes heißt es „...in der entporung der bawerschafft [sei] das closter zu Wasserler gesturmbt, geplundert und zurissen [worden]“2).
Dieser Vertrag ist die einzige bekannte Quelle, die auf die Erstürmung und Plünderung des Klosters Bezug nimmt.
In der allgemeinen Überlieferung steht ja der Barbier Wiardes aus Wernigerode im Verdacht, für den Überfall auf das Kloster Waterler verantwortlich gewesen zu sein.
Allerdings findet sich weder in seinem Verhörprotokoll noch in seiner Urfehde ein Hinweis darauf, dass überhaupt ein Überfall auf das Kloster Waterler stattgefunden hat, geschweige denn, dass er daran beteiligt war.
Zwar bekannte er sich nach seiner Festname in einer Aussage am 30.05.1525 schuldig und nannte sich selbst „anheber disses uflaffs“3), allerdings bezieht sich der Auflauf bzw. Aufruhr auf Unruhen in Wernigerode, auf das Vorhaben, den Klosterhof in Schauen zu stürmen und auf den Angriff auf das Kloster Himmelpforte.
Jacob Schutte der Ältere erklärte ergänzend in seiner Aussage, er habe gehört, dass Meister Wilhelm Wiardes gesagt hätte, wenn sie nur hundert Mann wären, „… so wolden mir di von Feckenstet und Wasserler ansprechen und Schawen puchen“4), also den Klosterhof Schauen angreifen. Anderntags seien sie jedoch gegen das Kloster Himmelpforte vorgegangen5).
Als Wiardes am 05.07.1525 Urfehde schwor und gegenüber dem Grafen von Stolberg zukünftig auf Fehde oder Gewalt verzichtete, wiederholte er seine und die Aussagen von Jacob Schutte und versicherte unter Eid, ab sofort zehn Meilen Abstand zu den Grafschaften Wernigerode und Stolberg einzuhalten6).
Somit kann derzeit nicht aufgeklärt werden, wer wann das Kloster Waterler „gesturmbt, geplundert und zurissen“ hat.
Übrigens soll die Heiligblutkapelle mit ihren Reliquien im Bauernkrieg unzerstört geblieben sein7).
Situation in der Grafschaft
Zur Zeit des Bauernkrieges wurde die Grafschaft Wernigerode zusammen mit der Grafschaft Stolberg von Graf Botho von Stolberg regiert.
Als in der Grafschaft Stolberg der Einfluss der Thüringer Bauernhaufen immer größer wurde, und er um die Sicherheit seiner Familie fürchten musste, hatte er sich mit seinen Angehörigen auf das Schloss Wernigerode zurückgezogen8).
Hier verhielt er sich weitgehend passiv sah sich aber immerhin genötigt, zu Pfingsten 1525 Bauernartikel anzunehmen9). Um welche Artikel es sich dabei gehandelt hat, ist derzeit leider nicht zu klären. Im Übrigen ließ er die hiesigen Aufständischen gewähren. Diese hofften wohl auf Verstärkung aus dem Südharz, die jedoch weitgehend ausblieb10).
Dass die Lage aber auch in der Grafschaft durchaus angespannt war, geht u.a. aus einem Vers hervor, den der Verwalter des Klosters Ilsenburg auf dem ersten Blatt des Zinsregisters von 1496 niederschrieb:
„Das Bauernvolk ist am besten, wenns heult, ganz unnütz, wenns ihm wol geht;
Wer den Bauern streichelt, den stösst er, wer ihn stösst, den streichelt er“11).
Die Einstellung der Klöster und geistlichen Herrn gegenüber den Bauern und umgekehrt dürfte auch hier von starkem Misstrauen, ja Gehässigkeit geprägt gewesen sein.
Aber es fehlte ein wichtiger Baustein, der in Thüringen und Südwestdeutschland maßgeblich zum Bauernaufstand beigetragen hatte: die Leibeigenschaft.
Da die Grafschaft Wernigerode zum Gebiet der Nordwestdeutschen Grundherrschaft gehörte, hatten die Bauern relativ günstige Besitzverhältnisse und waren persönlich nicht an ihre Herren gebunden.
So ist es nahezu folgerichtig, dass einerseits überwiegend Handwerker und Bergleute aus Wernigerode und Elbingerode die Aufstände gegen die Klöster Himmelpforte, Drübeck und Ilsenburg anzettelten und von Bauern dabei nicht die Rede ist;
und dass sich andererseits die Gewalt gegen Klöster und katholische Herrn richtet und nicht gegen den Grafen als weltlichen Herrscher, zumal die damalige Zeit von der Reformation geprägt war und die alten katholischen Institutionen insgesamt massiv unter Druck standen.
Der Graf konnte also abwarten. Ihm eröffnete sich fast automatisch hinsichtlich der Klöster ein erweiterter Handlungsspielraum. Nach Erstürmung und Plünderung konnte er diese bei der Wiedererrichtung reformieren und neu ordnen12), wie es im Vertrag über das Kloster Waterler vom 12.09.1525 geschah.
H.-G. Krasberg 2026
Quellen und Literatur
1) Jacobs, Eduard: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterler in der Grafschaft Wernigerode, Halle/Saale, 1882, S. 368-371
2) ebd., S. 368
3) Schröder, Eberhard (Hrsg.): Das Kloster Himmelpforte, Darlingerode, 2025, S. 117
4) Fuchs, Walther Peter (Hrsg.): Akten zur Geschichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland, Leipzig, 1942, Nr. 1607, S. 405 f, zitiert nach: Schröder, Eberhard (Hrsg.): Das Kloster Himmelpforte, Darlingerode, 2025, S. 238 f
5) ebd.
6) Jacobs, Eduard: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterler in der Grafschaft Wernigerode, Halle/Saale, 1882, S. 194
7) Jacobs, Eduard: Die Heiligeblutkapelle zu Waterler, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde, 43. Jahrgang, 1910, S. 194f
8) Schröder, Eberhard (Hrsg.): Das Kloster Himmelpforte, Darlingerode, 2025, S. 112
9) Jacobs, Eduard: Urkundenbuch der Deutschordens-Commende Langeln und der Klöster Himmelpforten und Waterler in der Grafschaft Wernigerode, Halle/Saale, 1882, S. 444
10) ebd., S. 490
11) ebd., S. 488
12) Schröder, Eberhard (Hrsg.): Das Kloster Himmelpforte, Darlingerode, 2025, S. 112















